Ausschlussgründe

Ausschlussgründe

Hinzu kommt, dass je nach Vertrag zahlreiche Schadensfälle von der Versicherungsleistung ausgeschlossen werden. Das heißt zum Beispiel: Wird im Vertrag Fahrlässigkeit ausgeschlossen und die Versicherung beurteilt Fahrlässigkeit als Schadensgrund, so gibt es kein Geld – obwohl man selbst die teure Versicherung bezahlt hat.