… muss man mit der VG Wort einen Wahrnehmungsvertrag abschließen und dann in einem Online-System alle Texte melden, die man im Laufe des Jahres veröffentlicht hat. Die VG Wort übernimmt dann das Eintreiben der Tantiemen und schüttet sie zweimal jährlich aus: Im Juli kommen beispielsweise Bibliothekstantiemen und Rundfunk-Tantiemen, im September die Online-Tantiemen.