… hat man als Bahnkunde ein Recht auf Erstattung. Zu früh sollte man sich aber nicht freuen, denn die Höhe ist überschaubar. Bei Verspätungen von über einer Stunde muss die Bahn mindestens 25% des Ticketpreises erstatten, ab zwei Stunden sind es schon 50%. Aber mal ehrlich: Ein Zug, der zwei Stunden lang nicht kommt, ist in aller Regel nicht verspätet, sondern ausgefallen…