Anspruch auf Bildungsurlaub

Anspruch auf Bildungsurlaub

Übrigens: Wer nicht nur aus rein privaten Interessen einen Bildungsurlaub unternimmt, sondern um sich beruflich weiterzubilden, hat jährlich in der Regel einen Anspruch auf fünf Tage bezahlten Urlaub zur Weiterbildung (ausgenommen sind Bayern und Sachsen – diese Länder haben keine Regelung zum Bildungsurlaub verabschiedet). An dieser Zeit kann man an Kursen teilnehmen, die als Bildungsurlaub anerkannt sind.