Urheberrechtliche Fallstricke bei KI-generierten

Urheberrechtliche Fallstricke bei KI-generierten und fremden Bildern im Netz

Stockdatenbanken, Midjourney-Prompts und Social-Media-Reposts liefern täglich Bildmaterial für Websites von Solo-Unternehmern. Das spart Budget, doch jede Datei birgt ein doppeltes Risiko – fehlende Nutzungsrechte und unklare Herkunft. Abmahnungen wegen unerlaubter Bildnutzung gehören längst zu den häufigsten Streitfällen im Online-Business. Die ab 2025 greifenden Transparenzpflichten des EU-AI-Acts verschärfen den Druck weiter: Wer KI-Content veröffentlicht, muss ihn eindeutig als solchen kennzeichnen und darf dabei keine fremden Trainingsdaten verletzen. Doch wie gestaltet sich der rechtliche Rahmen und was ist dabei genau zu beachten?

Rechtlicher Rahmen

Das Urheberrecht schützt in Deutschland nur solche Werke, die auf einer „persönlichen geistigen Schöpfung“ beruhen (§ 2 Abs. 2, § 7 UrhG). Für Fotos gilt eine abgestufte Regelung: Künstlerisch geprägte Aufnahmen sind als Lichtbildwerke (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG), alle übrigen als Lichtbilder (§ 72 UrhG) geschützt – eine Unterscheidung, die vorwiegend die Schutzdauer beeinflusst.

Urheberrecht – Schöpfungshöhe bleibt Pflicht

Nach § 2 Abs. 2 UrhG sind nur „persönliche geistige Schöpfungen“ schutzfähig. Der BGH und der EuGH verlangen eine menschliche Gestaltungsleistung. Reine Ideen genügen hingegen nicht.

KI-generierte Bilder: Kein Schutzstatus, sondern gemeinfrei

Gerichte innerhalb der EU erkennen einem KI-Output derzeit keinen originären Urheberrechtsschutz zu, weil keine natürliche Person schöpferisch tätig war. Ein Beispiel: Das Bezirksgericht Prag entschied 2023, dass Midjourney-Bilder „kein tauglicher Schutzgegenstand“ des Urheberrechts sind.

Konsequenz: Solche Bilder sind gemeinfrei, aber auch schutzlos – sobald ein Dritter sie verändert, kann sich der ursprüngliche Promptautor kaum wehren.

Transparenzpflichten des EU-AI-Acts

Generative-AI-Anbieter müssen ab 2025 offenlegen, dass der Inhalt maschinell erzeugt wurde, „illegale Inhalte“ technisch verhindern und Zusammenfassungen der verwendeten Trainingsdaten veröffentlichen. Website-Betreiber, die KI-Bilder einsetzen, müssen deren Herkunft kennzeichnen.

Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht: zusätzliche Bildrisiken

Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht: zusätzliche Bildrisiken

Dazu ordnet Thomas Seifried, Anwalt für Internetrecht, ein:

„Die meisten Bild-Abmahnungen entstehen nicht in exotischen Grenzfällen, sondern durch Routinefehler: fehlende Lizenznachweise, ungekennzeichnete KI-Anteile und die unzulässige Weitergabe von Stockmaterial. Wer Quellen, Rechteumfang und Kennzeichnung konsequent dokumentiert, senkt sein Risiko drastisch.“

Wettbewerbsrechtlich kommen Irreführung (§ 5 UWG) oder unlautere Rufausbeutung (§ 4 Nr. 3 UWG) in Betracht.

Typische Fallstricke rund um die Nutzung von Bildern

Abmahnkanzleien melden seit Jahren ein gleichbleibendes Muster: Die meisten Verstöße entstehen nicht aus exotischen Einzelfällen, sondern aus wenigen, immer gleichen Nachlässigkeiten. Häufig fehlt die korrekte Urheber- oder Quellenangabe, Bilder werden aus Suchmaschinen ohne Lizenz kopiert – oder das Etikett „lizenzfrei“ wird fälschlich mit „kostenlos und grenzenlos nutzbar“ gleichgesetzt.

Ebenso problematisch sind ungeprüfte KI-Prompts, nicht hinterlegte Model-Releases und die Weitergabe von Stock-Material an Dritte, obwohl die Vertragsbedingungen dies untersagen. Fachportale wie die Deutsche Zentralbild-Agentur und Kanzleien für gewerblichen Rechtsschutz bestätigen, dass gerade diese Routinefehler den Großteil der kostenintensiven Abmahnungen auslösen.

Hier die deutlichsten Fallstricke im Überblick:

  1. Lizenzverlust durch Weitergabe
    Viele Stock-Portale verbieten das Hochladen lizenzierter Bilder auf Drittplattformen. Ein eingebettetes Canva-Projekt kann dennoch als unerlaubte „Weiterverbreitung“ gelten.
  2. „Lizenzfrei“ vs. „kostenlos“br>Lizenzfrei bedeutet nur, dass ein Fixpreis statt einer nutzungsabhängigen Gebühr anfällt. Die Pflicht zur Quellenangabe bleibt weiterhin bestehen.
  3. Unklare KI-Prompts
    Ein Prompt kann geschützte Marken oder Stilkopien enthalten. Entsteht daraus ein verwechslungsfähiges Motiv (z. B. ein charakteristischer Comicstil), drohen Marken- und Design-Ansprüche Dritter.
  4. Bearbeitung fremder Fotos mit KI-Filtern
    Wer ein fremdes Foto in eine Bild-zu-Image-KI lädt, erstellt bereits eine Vervielfältigung. Ohne Lizenz ist das ein Verstoß und kann Probleme nach sich ziehen.
  5. Abmahnungskaskade
    Wird das Bild mehrfach geteilt, haftet jeder Uploader eigenständig. Das gilt auch, wenn die betroffenen Personen gutgläubig von „Creative Commons“ ausgegangen sind.

Praxisleitfaden für Freiberufler

Bilder lassen sich erst dann risikominimiert publizieren, wenn Prüfung, Dokumentation und Kennzeichnung zu einem festen Workflow verschmelzen. Kanzleien für gewerblichen Rechtsschutz empfehlen dafür einen klar strukturierten Prozess, der sämtliche Nachweise dauerhaft sichert und das Abmahnpotenzial deutlich senkt. Der folgende Praxisleitfaden bündelt diese Mindeststandards in sechs schnell umsetzbaren Schritten.

Schritt Vorgehen
1 Lizenzcheck Herkunfts-URL, Screenshot und Rechnungs-PDF sichern.
2 Dokumentation Speichere Prompt, Erstellungsdatum und Plattform-AGB.
3 Rechtssichere Verträge In Kunden-AGB eine Zusicherung verlangen, dass geliefertes Bildmaterial frei von Rechten Dritter ist.
4 Watermarking & Metadaten Füge eigenständig IPTC-Credits + „AI generated“-Tag hinzu.
5 Versicherung Eine Media-Haftpflicht deckt typischerweise Kosten von Abmahnungen und Gerichtsverfahren ab.
6 Monitoring Reverse-Image-Suche (Google Lens, TinEye) quartalsweise prüfen, ob eigene Bilder ohne Lizenz auftauchen.

Haftung und Sanktionen

Abmahnungen umfassen regelmäßig Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz. Der Schadensersatz wird per Lizenzanalogie berechnet: Gerichte ziehen die MFM-Tabellen heran, addieren 100 % Zuschlag bei fehlender Urheberbenennung und setzen die gegnerischen Anwaltskosten obendrauf. Ein typisches Rechenbeispiel liegt bei 1.080 Euro für ein sechs Monate ungekennzeichnet verwendetes Foto.

Bleibt die Unterlassungserklärung aus, folgen einstweilige Verfügung oder Klage – inklusive weiterer Kosten. Fachkanzleien berichten, dass viele Fälle außergerichtlich enden, sobald der Verletzer die Bilddokumentation nicht widerlegen kann.

Ausblick in die Zukunft

Der EU-AI-Act wird schrittweise bis 2027 wirksam. Spätestens dann drohen Bußgelder bis zu 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, wenn KI-Inhalte ohne Label veröffentlicht werden. Parallel bereitet das BMJ eine Anpassung von § 15 UrhG vor, um KI-Outputs in Lizenzketten einzubeziehen. Auch die neue LG-Hamburg-Rechtsprechung zu § 44b UrhG erlaubt Text- und Data-Mining, solange der Rechteinhaber nicht ausdrücklich widerspricht.

Checkliste – rechtssichere Bildnutzung in 60 Sekunden

  • Quelle prüfen: Stock-Lizenz, KI-Generator oder Fremdwebsite?
  • Rechteumfang lesen: Kommerzielle Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe zulässig?
  • Prompt & Screenshot archivieren: spätere Beweislast liegt beim Verwender.
  • Kennzeichnung ergänzen: Urheber + „AI-generated“-Hinweis.
  • Metadaten schützen: IPTC nicht entfernen.
  • Monitoring & Versicherung: Reverse-Image-Suche und Media-Haftpflicht nutzen.

Fazit: Die rechtliche Lage rund um die Bildnutzung ist komplex

Bilder sind Marketingtreiber, aber auch Rechtsrisiko. Ohne saubere Lizenz, lückenlose Dokumentation und KI-Transparenz drohen Abmahnkosten, Schadensersatz nach MFM-Werten und zukünftige AI-Act-Bußgelder. Wer systematisch prüft, kennzeichnet und archiviert, reduziert das Risiko deutlich und bleibt kreativ flexibel.