Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen gelten Wohnmobile in Deutschland nicht mehr als PKW und dürfen daher auch nicht auf Parkplätzen abgestellt werden, die nur für PKW freigegeben sind, das gilt auch für das Parken auf dem Gehweg. Auf allgemeinen Parkplätzen oder am Straßenrand dürfen Wohnmobile allerdings ohne Weiteres parken und das ohne zeitliche Beschränkung.