Nein. Er gehört, wie auch die Küchenausstattung, Waschmaschine und Co zu den Dingen des täglichen Bedarfs, die man auch im Pfändungsfall behalten darf. Dasselbe gilt für Möbel.
Nein. Er gehört, wie auch die Küchenausstattung, Waschmaschine und Co zu den Dingen des täglichen Bedarfs, die man auch im Pfändungsfall behalten darf. Dasselbe gilt für Möbel.