Bei einer Privatinsolvenz…

Bei einer Privatinsolvenz...

… darf man von seinem monatlichen Einkommen drei Jahre lang nur 1559 Euro behalten, der Rest wird zur Schuldentilgung verwendet. Nach drei Jahren erfolgt dann ein Schuldenschnitt. Das heißt, dass alle zu dem Zeitpunkt noch übrigen Schulden erlassen werden. Es sei denn, man schafft es, zu einem früheren Zeitpunkt sämtliche Schulden zu begleichen.