Ankündigung der Mieterhöhung

Ankündigung der Mieterhöhung

Die Erhöhung der Miete darf nicht unmittelbar erfolgen, sondern muss mindestens zwei Monate im Voraus angekündigt werden, damit die Mieter gegebenenfalls genug Zeit haben, um die Rechtmäßigkeit der Erhöhung zu prüfen und zu reagieren.