… bedeutet eine Rechtsschutzversicherung nicht automatisch, dass man bei jeder sich bietenden Gelegenheit vor Gericht ziehen kann oder sollte. Das kann schnell nach hinten losgehen. Denn der Versicherer darf Kostenübernahmen auch ablehnen, zum Beispiel, wenn er die Aussichten, den Streit zu gewinnen, als schlecht einschätzt.