Dasselbe gilt…

Dasselbe gilt...

… für Verträge, Rechnungen und weitere Dokumente. Diese müssen bestimmte Anforderungen erfüllen und verständlich sein, sonst wird es nichts mit einer Teilerstattung durch die Krankenkasse. Und sollte es Komplikationen geben und Nachbehandlungen erforderlich sein, muss der Arzt in Deutschland nachvollziehen können, was genau der Kollege im Ausland gemacht hat.