… in den Sozialversicherungen muss man aber nur bis zu einem bestimmten Einkommen tragen. Dafür sorgt die Beitragsbemessungsgrenze. 2025 liegt die Kappungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung bei 5512,50 Euro brutto im Monat, bei der gesetzlichen Rentenversicherung bei 8050 Euro im Monat. Wer mehr verdient, muss trotzdem nicht mehr bezahlen.