… die Abrechnung und die Nachforderung als fehlerhaft herausstellen, gilt es, schriftlich Widerspruch einzulegen und dabei höflich aber bestimmt auf den Fehler einzugehen. Den korrekten Betrag muss man aber trotzdem bezahlen.
… die Abrechnung und die Nachforderung als fehlerhaft herausstellen, gilt es, schriftlich Widerspruch einzulegen und dabei höflich aber bestimmt auf den Fehler einzugehen. Den korrekten Betrag muss man aber trotzdem bezahlen.