Die Grundregel lautet: Sämtliche Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Erwerbsarbeit stehen, können steuermindernd sein. Fahrtkosten, Arbeitszimmer, Arbeitsmaterial, Arbeitskleidung, Bewirtung von Kunden, Fachliteratur und Vieles mehr. Im Zweifel: Einfach den Posten angeben, verlieren kann man dabei nichts. Nicht alles wird vom Finanzamt anerkannt, ein Grund für falsche Bescheidenheit ist das aber nicht.