Die Beitragsbemessungsgrenze, also die Einkommensgrenze, ab der Sozialversicherungsbeiträge nicht weiter steigen, erhöht sich bei der gesetzlichen Rentenversicherung auf ein Jahreseinkommen von 90.600 Euro (west) bzw. 89.400 Euro (ost) und bei der gesetzlichen Krankenversicherung auf 62.100 bzw. 59.850 Euro pro Jahr. Außerdem werden wahrscheinlich viele Kassen ihre Zusatzbeiträge erhöhen.