… gibt es für jeden den Grundfreibetrag, auf den gar keine Steuern erhoben werden, und der regelmäßig angehoben wird. Oberhalb dieses Betrages steigt die Steuerlast in mehreren Schritten an. Aber selbst wer den Spitzensteuersatz von 42 Prozent zahlt gibt nicht 42 Prozent seines Einkommens ans Finanzamt ab, sondern nur 42 Prozent von jedem Euro oberhalb eine Einkommens von 57.918 Euro.