Wer eine Förderung oder ein Stipendium erhält, muss sich übrigens keine Sorgen machen, dass die geldgebende Institution ihm in seine künstlerische Arbeit reinredet. Das geschieht grundsätzlich nicht. Es wird keine Gegenleistung erwartet. Bedingung ist meist lediglich, dass man zum Abschluss des Förderzeitraums die entstandene Arbeit öffentlich vorstellt und einen Arbeitsbericht verfasst.