Verbraucherschützer hingegen sehen das Konzept kritisch. Schon im Jahr 2015 mahnte die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV): „Innerhalb bestehender Verträge sind Negativzinsen für Verbraucher rechtlich unzulässig. Banken können allenfalls bei neuen Verträgen negative Zinsen vereinbaren. Dann aber noch von einem Sparkonto zu sprechen, wäre nicht nur widersinnig sondern auch klar irreführend.“ Das ist nachvollziehbar vor dem Hintergrund, dass Banken versuchen könnten, Negativzinsen auch auf Sparbücher und Girokonten mit kleineren Guthaben zu erheben. Nicht nur, weil es als ungerecht empfunden würde, sondern auch, weil Kleinsparer ohnehin früher oder später ihr Geld reinvestieren.