Dieselskandal

Sieben Jahre Dieselskandal und kein Ende

Diesel- und Abgasskandal – auf den ersten Blick klingt dieser Begriff wie ein schwarzes Kapital aus der vergangenen Geschichte des Volkswagen-Konzerns und einiger anderer Autobauer. Doch auch wenn die Angelegenheit nicht mehr die Titelseiten bekannter News-Portale ziert: Das Kapitel ist noch nicht beendet und dürfte Autobauer noch weiter beschäftigen, wie ein aktuelles EuGH-Urteil und weitere eventuell folgende Klagen zeigen. Worum es dabei geht und warum Autokäufer das Ganze nach wie vor verfolgen sollte, wird nun etwas genauer aufgezeigt.

Neuestes EuGH-Urteil ein weiteres Kapitel in der langen Geschichte des Dieselskandals

Am 08.11.2022 ist die neueste höchstrichterliche Entscheidung zum Dieselskandal gefällt worden. Im aktuellen Urteil (Az.: C-873-19) wurde feststellt, dass die Deutsche Umwelthilft (DUH) gegen Freigabebescheide klagen, mit denen das Kraftfahrt-Bundesamt verschiedenen Autoherstellern nach Bekannt­werden des Abgas­skandals neue Motorsteuerungen erlaubt hat. Auch wenn solche Klagen im deutschen Recht nicht vorgesehen sind, hat der EuGH nun erklärt, dass hier der Vorrang des europäischen Rechts gelte. Bei entsprechenden Vermögensnachteilen der Autokäufer könnte diesmal eine staatliche Dieselskandal Entschädigung möglich sein.

Der Hintergrund: Auch nach Bekanntwerden des Abgasskandals hatte das Kraftfahrt-Bundesamt den Herstellern Software-Updates genehmigt, die über sogenannte Thermofenster funktionieren. Diese bringen mitunter das Problem mit sich, dass die Abgasreinigung bei Unterschreiten bestimmter Temperaturen abgeschaltet wird. Es bleibt nun also abzuwarten, wann die Deutsche Umwelthilfe entsprechende Klagen gegen Typengenehmigungen der Autohersteller einreicht.

Der EuGH hat zudem noch einmal unmissverständlich klargestellt: „Eine Software für Dieselfahrzeuge, die die Wirkung des Emissionskontrollsystems bei üblichen Temperaturen und während des überwiegenden Teils des Jahres verringert, stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar.“ Einzige Ausnahme: Die Vorrichtung dient dem Schutz des Motors vor Beschädigungen und es gibt keine technische Alternative – doch auch dann bleibe das Ganze eine Ausnahme, die nicht den Regelfall abbilden dürfe, so das Gericht weiter.

Was bedeutet das für Verbraucher?

Verbraucher haben nun noch bessere Chancen, auf eine Kompensation zu klagen. Das neueste EuGH-Urteil zu dem Thema hat die Verbraucherrechte also weiter gestärkt. Fachleute raten allerdings dazu, möglichst bald zu klagen, da aufgrund der Überlastung der deutschen Justiz mit sehr langen Wartezeiten zu rechnen ist.

Diese Formen der Dieselskandal Entschädigung haben sich in der Praxis als umsetzbar erwiesen:

  • Komplette Rückabwicklung: In diesem Fall geben die Käufer das Fahrzeug zurück und erhalten den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer zurück.
  • Ersatzfahrzeug: Die Käufer tauschen ihr Fahrzeug gegen ein gleichwertiges, fehlerfreies Exemplar. Hier wird also quasi ein 1:1-Tausch angepeilt.
  • Entschädigung: Die Käufer behalten ihr Fahrzeug und erhalten als Entschädigung bis zu 25% des gezahlten Kaufpreises zurück. Dies bildet die Wertminderung durch die fehlerhafte Abgasreinigung ab.

Achtung: Die Ansprüche auf Schadenersatz können verjähren. Im Normalfall tritt die Verjährung 3 Jahre nach Bekanntwerden der Manipulation auf. Als Beginn der Frist setzen viele Experten den Zugang eines Rückruf-Schreibens seitens des Autoherstellers an. Nach Ablauf dieser Frist besteht eventuell noch Anspruch auf Restschadenersatz. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Worauf gründen sich die Ansprüche auf Entschädigungen?

Wer ein Auto mit einer Abschalteinrichtung gekauft, musste in mehrerer Hinsicht Nachteile in Kauf nehmen:

1. Es wurde ein Vertrag auf falscher Grundlage geschlossen (arglistige Täuschung)

Die Käufer von vermeintlich „sauberen“ Dieselfahrzeugen sind davon ausgegangen, mit ihren Fahrzeugen die aktuellen Abgasvorschriften einzuhalten. Auf Basis dieser Grundlage haben sie einen Kaufvertrag geschlossen. Am Ende kann jedoch heraus, dass die Typengenehmigungen durch Manipulationen an der Abgasreinigung zustande kamen. Im Prüfmodus kamen so andere Ergebnisse heraus als in der späteren Nutzung auf der Straße. Der BGH hat in einem Urteil vom 25. Mai 2020 (AZ.: VI ZR 252/19) bereits festgestellt, dass ein solches Verhalten seitens der Autohersteller wie eine arglistige Täuschung anzusehen ist. In einem solchen Fall haben die Käufer das Recht, einen Kaufvertrag rückabwickeln zu lassen.

2. Drohende Fahrverbote als handfester Schaden

Durch die Aufdeckung des Skandals gerieten viele Autokäufer plötzlich in eine sehr unangenehme Lage: Die Fahrzeuge konnten die Abgasvorschriften nicht einhalten. Im schlimmsten Fall droht hier ein Fahrverbot. Somit sind die Autohersteller mindestens dazu verpflichtet, dieses Problem mittels Software-Update zu lösen – und zwar auf eigene Kosten.

3. Eventuelle Senkung der Gesamtlaufleistung durch Software-Updates

Bei den Software-Updates besteht zumindest die Möglichkeit, dass diese der maximalen Fahrleistung der Fahrzeuge abträglich sind. Auch dies stellt einen möglichen Schaden dar, die die Hersteller zu entsprechendem Schadenersatz verpflichtet. Hier schränkt der BGH allerdings ein, dass eine reine subjektive Einschätzung nicht ausreiche – es muss also tatsächlich ein Schaden bestehen.

Der Abgasskandal: Eine endlose Geschichte?

Der Abgasskandal geht also in eine Runde. Begonnen hat das Ganze im Jahr 2015 in den USA. So räumte der Volkswagen-Konzern im September 2015 gegenüber der Umweltbehörde der USA (EPA) ein, Abgastests manipuliert zu haben. Das Problem weitet sich in den Folgejahren zu einem handfesten Skandal aus, der weltweit 11 Millionen Fahrzeuge betrifft, allein den VW-Konzern zu Rückstellungen von Milliardenbeträgen in mittlerer zweistelliger Höhe zwingt und auch strafrechtliche Verfahren gegen einige Verantwortliche mit sich bringt. Zusätzlich sind offenbar auch viele andere Autohersteller von Problemen bei der Abgasreinigung betroffen.

Wie das neueste Verfahren zeigt, ist die Problematik jedoch noch nicht endgültig aufgearbeitet. Es bleibt abzuwarten, wie lange diese Thematik die Öffentlichkeit sowie die Justiz noch beschäftigen wird.

Abgasskandal: Einer der größten Skandale der Automobilgeschichte

Die Problematik rund um manipulierte Abgaswerte ist bei weitem nicht der einzige Skandal, der die Automobilbranche erschüttert hat. Doch neben den Problemen um die Autokartelle dürfte diese Problematik einer der größten Skandale der Automobilgeschichte sein. Käufer wurden aus Gewinnstreben arglistig getäuscht und haben dadurch mitunter auch wirtschaftliche Nachteile (Vermögensschäden) erlitten.

Aus diesem Grund ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und im Zweifel Schadenersatz einzufordern. Die Möglichkeiten in diesem Zusammenhang sind umfangreich und bieten oft verschiedene Optionen. Wer diesbezüglich aktiv werden möchte, sollte sich vorher von einem Anwalt beraten lassen und so die jeweils beste Option ausloten. So erhöhen Betroffene ihre Chance auf einen Erfolg und am Ende auch die mögliche Leistung von Schadenersatz.