In der Anfangszeit nach der Gründung machen viele Selbständige erstmal nur wenig Umsatz. Daher können sie sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen (das regelt das Finanzamt). Das heißt: Wessen Umsatz im Jahr 17500 Euro nicht übersteigt, fällt unter die Kleinunternehmer-Regelung.