Dauerhafte Lärmquellen, insbesondere während der Ruhezeiten, berechtigen zu einer Mietminderung. Diese muss allerdings vorher angekündigt und dem Vermieter die Chance eingeräumt werden, die Lärmquelle zu beseitigen.
Dauerhafte Lärmquellen, insbesondere während der Ruhezeiten, berechtigen zu einer Mietminderung. Diese muss allerdings vorher angekündigt und dem Vermieter die Chance eingeräumt werden, die Lärmquelle zu beseitigen.