Jeder Beschäftigte in Polen muss einen obligatorischen Beitrag an die Zentralversicherungsanstalt zahlen, wovon ein Teil der Rentenbeiträge gezahlt wird. Zusätzlich ist jeder, der nach 1969 geboren wurde, verpflichtet einem offenen Pensionsfonds beizutreten. Die Rentenzahlungen bestehen dann aus einer Grundrente und einem einkommensabhängigen Betrag. Rente beanspruchen können polnische Frauen ab dem 60. Lebensjahr, während Männer bis zum 65. Lebensjahr warten müssen.