Jeder Schweizer, der Geld verdient, zahlt in die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ein, anders als in Deutschland, gibt es für die Schweizer allerdings keine Beitragsbemessungsgrenze, so dass auch Vermögen unter bestimmten Voraussetzungen herangezogen werden können. Die Rentenauszahlungen sind jedoch gedeckelt, abhängig davon, wie viel man eingezahlt hat variieren die Auszahlungen auf einer Skala zwischen Mindestrente und einer maximalen Auszahlung von 2.350 CHF im Monat.