… müssen die Rente nur jene, die ab 2040 in Rente gehen – bei ihnen kommt kein weiterer Anteil zum Grundfreibetrag hinzu. Wer 2020 in Rente ging und 12.000 Euro Rente im Jahr bezieht, hat also den Grundfreibetrag von 11784 Euro plus 2400 Euro, also insgesamt einen Freibetrag von 14184 Euro, die steuerfrei bleiben. Auf jeden Euro, der darüber hinaus geht, fallen ganz normal Einkommensteuern an.