… mögen nachvollziehbar sein. Rechtliche Hürden dürfte es aber eher nicht geben – im Gegenteil. Zum einen steht es jedem Unternehmen frei, selbst zu entscheiden, mit wem es Geschäfte eingeht: die so genannte Vertragsfreiheit. Zum anderen sind Unternehmen auch verpflichtet, für die Sicherheit ihrer Kunden und Mitarbeiter zu sorgen, im Sinne des Gesundheitsschutzes könnte solch eine Maßnahme also berechtigt sein.