Privatanbieter…

Privatanbieter...

… sind nicht verpflichtet, einmal verschickte Waren bei Nichtgefallen zurückzunehmen. Und sie haften auch nicht für Transportschäden oder Verlust. Wenn so etwas passiert, muss man sich als Käufer selbst mit dem Logistikunternehmen auseinandersetzen, denn man trägt das Versandrisiko selbst.