Es kommt dann…

Es kommt dann...

… darauf an, wie hoch das Vermögen und die Rente des Patienten sind. In der Regel verlangt das zuständige Amt eine Aufstellung hierüber. Zur Deckung der Kosten wird dann zum einen ein Teil der Rente, zum anderen das vorhandene Vermögen herangezogen. Hat die Person sehr gut verdient, kann es sein, dass sich daraus bereits alle Kosten decken lassen.