Aber was ist mit den Kindern? Die Kinder pflegebedürftiger Personen können zur Kostenübernahme verpflichtet werden, wenn sie mehr als 100.000 Euro brutto Jahreseinkommen haben. In dem Fall müssen erst die Kinder für ihre Eltern zahlen, bevor das Sozialamt einspringt. Kinder mit geringerem Einkommen müssen hingegen nichts zahlen.