Bei Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters, der Airline oder des Hotels sind Reisende bei einer Pauschalreise abgesichert. Ist der Reiseveranstalter pleite, hat man Anspruch auf Erstattung der Reisekoste. Wer schon vor Ort ist, bekommt zumindest die Rückreise. Sind Airline oder Hotel zahlungsunfähig, muss der Reiseveranstalter auf einen anderen Flug bzw. ein anderes Hotel umbuchen.