Unversichert?

Unversichert?

Wenn die Sendung unversichert war ist grundsätzlich der Absender für den Verlust haftbar – er muss dem Empfänger also Ersatz liefern oder bezahltes Geld zurückerstatten. Manche Verkäufer schließen solch eine Haftung aus – das ist allerdings rechtlich unwirksam. Der Käufer bzw. Empfänger kann auf Ersatz bestehen und diesen auch rechtlich durchsetzen. Dafür ist es wichtig, dass man den gesamten Vorgang genau dokumentiert.