Wenn die Zoll-Inhaltserklärung…

Wenn die Zoll-Inhaltserklärung...

… hingegen unschlüssig ist, der Zoll also falsche Angaben vermutet, dann behält er die Sendung ein. Er verlangt dann Nachweise, zum Beispiel Rechnung und Überweisungsbelege, anhand derer die Steuern und Gebühren ermittelt werden. Kann man diese nicht vorlegen, wird der Wert geschätzt.