Bisher haften Verbraucher selbst, wenn ihre Kreditkarten oder ihr Online-Banking missbraucht werden und zwar bis zu einer Schadenshöhe von 150 Euro. Am 2018 wird diese Grenze auf eine Schadenshöhe von 50 Euro herabgesetzt. Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings auch weiterhin alle Fälle von grober Fahrlässigkeit. Allerdings muss diese künftig vom Zahlungsdienstleister noch mit zusätzlichen Beweismitteln nachgewiesen werden.