… also solchen, die tatsächlich von Unternehmen kommen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen bewerben, ist es wesentlich einfacher. Hier gilt die Regel: Sie dürfen einem nur dann Mailwerbung schicken, wenn man aktiv eingewilligt hat. Aber was ist, wenn man sich gar nicht dran erinnern kann, so eine Einwilligung gegeben zu haben?