… dürfen in den Nebenkosten auftauchen, sofern der Mieter sie nicht gesondert direkt an den Wärmelieferanten bezahlt. Außerdem dürfen die Heizkosten für allgemein genutzten Raum, Zum Beispiel Flure und Treppenhäuser, anteilig berechnet werden. Letzteres gilt auch für den Gemeinschaftsstrom.