Die Kosten für die Müllabfuhr tragen die Mieter anteilig, ebenso wie die Straßenreinigung vor dem Haus – für die grundsätzlich der Hauseigentümer bzw. die Bewohner verantwortlich sind.
Die Kosten für die Müllabfuhr tragen die Mieter anteilig, ebenso wie die Straßenreinigung vor dem Haus – für die grundsätzlich der Hauseigentümer bzw. die Bewohner verantwortlich sind.