Verwaltungsgebühren, Reparaturen durch Drittfirmen, die Grunderwerbssteuer sowie die Kosten für Renovierungen haben in der Nebenkostenabrechnung nichts zu suchen und dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden.
Verwaltungsgebühren, Reparaturen durch Drittfirmen, die Grunderwerbssteuer sowie die Kosten für Renovierungen haben in der Nebenkostenabrechnung nichts zu suchen und dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden.