Alles falsch?

Alles falsch?

Nur bestimmte Posten dürfen in die Nebenkostenabrechnung. Welche das im Einzelnen sind regelt das Gesetz und im Detail der Mietvertrag. Abweichungen hiervon sind unzulässig. Das heißt: Der Vermieter darf beispielsweise nicht nachträglich Posten in die Nebenkosten mit aufnehmen, die im Mietvertrag nicht enthalten oder gar ausgeschlossen sind.