Außerdem…

Außerdem...

… profitieren längst nicht alle von diesem Instrument. Wer beispielsweise als Selbständiger für ein Unternehmen arbeitet und nun keine Aufträge mehr bekommt, erhält kein Kurzarbeitergeld, da Selbständige nur unter ganz bestimmten Umständen in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung rein können – und Kurzarbeitergeld für sie auch dann nicht vorgesehen ist.