Individuelle Leistungen beim Arzt sind für Patienten oft spannend und informativ. Die große Spannung hängt leider nicht selten damit zusammen, dass die Kostenfrage nicht geklärt ist. Denn diese IGEL, kurz für: Individuelle Gesundheitsleistung, werden nur höchst selten von der Krankenkasse übernommen, müssen also vom Patienten selbst getragen werden. Aber wie lässt sich die Kostenexplosion vermeiden? Dieser Artikel zeigt 10 Tipps für den richtigen Umgang mit IGEL auf, die am Ende zu einer Kostensenkung führen können.
Tipp 1: Information vor Entscheidung
Den angebotenen Leistungen muss nicht direkt zugestimmt werden. Grundsätzlich gilt, dass Patienten zuerst Fragen stellen können. Zusätzlich dürfen sie sich natürlich auch außer Haus informieren. Ein Angebot kann immer abgelehnt werden. Sollte sich ein Patient schließlich doch dafür entscheiden, so kann er dies klar sagen und die Leistung in Anspruch nehmen.
Wichtig: Niemand sollte sich vom Arzt unter Druck setzen lassen. IGEL kann nützlich sein, aber diese Leistungen sind niemals direkt lebensnotwendig (großes und ausführliches Blutbild etc.). Aus diesem Grund ist es immer eine persönliche Abwägungssache.
Tipp 2: Werbung? Nein Danke
Wird in einer Arztpraxis bereits offensiv für eine vom Patienten zu übernehmende Leistung geworben, ist Vorsicht geboten. Wer gerade im Wartezimmer sitzt, der kann ruhig einmal via Smartphone nachschauen, ob diese Leistung eigentlich eine Kassenleistung ist oder nicht. Denn das ist das Problem: Tatsächliche Kassenleistungen werden in nicht wenigen Praxen neben Zusatzleistungen beworben.
Zugleich werden mit »Plus« oder »Vollständig« bezeichnete Leistungen teils missverständlich angeboten. Niemand benötigt eine »Schwangerschaftsbetreuung+« denn die Leistungen der Krankenkasse reichen aus. IGEL-Leistungen bestehen grundsätzlich aus erweiterten Behandlungen, nicht aus der ausreichenden Grundversorgung.
Tipp 3: Nicht ohne Aufklärung
Das Personal muss Patienten ausführlich über die Zusatzleistungen aufklären und ihnen zugleich die Kosten nennen. Sagt der Arzt beispielsweise, dass Leistung XY sinnvoll sei, weil sie ein umfassendes Bild gibt (Begründung) und Betrag X kostet, so ist das in Ordnung. Wird kein Betrag in der Beratung genannt und wird der Patient im Unwissen darüber gelassen, dass weder seine Krankenversicherung noch Zusatzversicherungen für diese Kosten aufkommen, erweist sich das Ganze eher als problematisch.
Tipp 4: Bedenkzeit erbeten
Nicht alle Behandlungen können von jetzt auf gleich entschieden werden. Beispiel Zahnersatz: Der Patient möchte sich vorab vielleicht über die Vor- und Nachteile der einzelnen Methoden informieren. Somit sollte ein Patient immer eine Bedenkzeit erbeten. Diese kann er dazu nutzen, Kostenvoranschläge einzuholen oder auch mit der Krankenkasse Rücksprache zu halten.
Mitunter hilft stets ein Gespräch mit der Krankenkasse. Warum wird eine Leistung nicht übernommen? Teilweise bieten einzelne Kassen diese Leistungen durchaus an, wenn eine passende Diagnose vorliegt. Menschen, die Psychopharmaka erhalten, bekommen beispielsweise ein großes Blutbild samt Vitaminstatus jährlich. Etliche Ärzte bieten das Blutbild dennoch kostenpflichtig an.
Tipp 5: Eine Ablehnung muss nicht unterschrieben werden
Kein Patient muss eine schriftliche Bestätigung für ein »Nein« unterschreiben. IGEL-Leistungen sind immer freiwillig und zählen nicht zu den medizinisch notwendigen Leistungen. Es ist also nicht nötig, dass der Patient seine Ablehnung unterschreibt, um den Arzt im Notfall zu entlasten. Sollte so etwas verlangt werden, müssen Patienten eine solche Unterschrift nicht leisten.
Tipp 6: Kostenvoranschlag erbeten
Gerade bei Zahnärzten ist der Kostenvoranschlag wichtig. Nicht nur erwarten auch Zusatzversicherungen einen Heil- und Kostenplan, auch muss der Patient das Recht haben, sich anderweitig umzusehen und Konkurrenzangebote einzuholen.
Dieser Zahnarzt in Düsseldorf und Umgebung bietet mittlerweile die Möglichkeit, den eigenen Heil- und Kostenplan überprüfen zu lassen und am Ende ein Vergleichsangebot einzuholen. Auf diesem Weg lassen sich am Ende die kosten niedrig halten und die Transparenz wird gestärkt.
Tipp 7: Den Vertrag berücksichtigen
Um zusätzliche Leistungen mit dem Patienten abrechnen zu können, ist ein Vertrag notwendig. Dieser muss schriftlich erfolgen und den Patienten darüber aufklären, dass er die Kosten für die Zusatzbehandlung selbst trägt.
Gibt es keinen Vertrag, so kann der Patient die Kostenübernahme ablehnen. In diesem Fall kann der Arzt nicht mit dem Patienten ablehnen, denn nur der Vertrag allein gibt die wissentliche und unter Berücksichtigung der Formalitäten gegebene Einwilligung bekannt.
Tipp 8: Niemals ohne Rechnung
Eine Rechnung für eine Leistung gibt es selten sofort. Meist wird sie dem Patienten innerhalb von vierzehn Tagen zugeschickt. Diese Rechnung muss allerdings den Formalitäten entsprechen. Das heißt, sie muss einen Hinweis auf die GOÄ enthalten und genau aufzeigen, nach welchem Satz welche Leistung abgerechnet wurde.
Fehlerhafte Rechnungen, auch, wenn es sich um Formfehler handelt, können der Gebührenzentrale gemeldet und allgemein bemängelt werden. Wer übrigens die Kosten direkt bezahlt, der sollte auf eine Quittung bestehen, denn diese Gebühren können bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Leistung abgesetzt werden.
Tipp 9: IGEL bei Privatversicherten?
Fehlerhaft ist die Annahme, dass diese Leistungen bei Privatversicherten immer übernommen werden. Schon der eigene Tarif erklärt mitunter, was übernommen wird und was nicht. Versicherte sollten sich immer vorab mit der Versicherung in Verbindung setzen und später auf einen Vertrag mit dem Arzt bestehen.
Tipp 10: Ärzte melden
Wer das Pech hat, dass ein Arzt ihm eine Leistung aufgebrummt hat, die dann doch selbst bezahlt werden musste, sollte immer die Ärztekammer oder die Kassenärztliche Vereinigung hinzuziehen. Das gilt auch für alle Fälle, in denen es nur mündliche Absprachen gibt oder in denen sich ein Patient zur Durchführung der Behandlung genötigt fühlte.
Auch Verbraucherzentralen, die eigene Krankenkasse oder Patientenhilfestellen sind gute Orte, um sich über den Arzt zu beschweren.
Fazit – IGEL sind nicht lebensnotwendig
Auch, wenn manche Ärzte diese Leistungen so darstellen, sie sind niemals lebensnotwendig. Tatsächliche Leistungen werden stets von der Krankenkasse übernommen. IGEL gehören zu den Zusatzleistungen. Beispielsweise kann die vierteljährliche professionelle Zahnreinigung unter sie fallen, wobei diese oft von den Zusatzversicherungen abgedeckt wird.
Patienten sollten sich niemals zu einer Entscheidung nötigen lassen. Jeder hat das Recht, zuerst mit den vom Arzt erhaltenen Informationen nach Hause zu gehen und sich genauer zu informieren. Ob dies mittels eines Kostenchecks ist oder aus der zweiten Arztmeinung besteht, ist jedem selbst überlassen.