Die Bewirtungsquittung ist vor allem bei Selbständigen beliebt. Auf der Quittung muss der Anlass des Essens notiert sein – und dieser muss einen klaren beruflichen Bezug haben, zum Beispiel ein Essen mit Kunden oder Kollegen, mit denen man ein Geschäft bespricht. Solange man es nicht übertreibt wird das Finanzamt solche Quittungen akzeptieren.