Wer nicht verheiratet ist, geht nach dem Tod des Partners leer aus. Erst durch eine Hochzeit sind Partner nach dem Tod des anderen erbberechtigt. Nach der gesetzlichen Erbfolge wird dem Partner die Hälfte des Nachlasses zugesprochen, wenn man in einer Zugewinngemeinschaft gelebt und erbberechtigte Kinder hat. Die gesetzliche Erbfolge gilt allerdings nur, wenn es kein Testament gibt. Für Unverheiratete gibt es die Möglichkeit einer letztwilligen Verfügung, um den anderen zu begünstigen.