Nur kleine Geschenke

Nur kleine Geschenke

Die Eltern klagten vor dem BSG, das ihnen teilweise Recht gab. Allerdings: Geldgeschenke sind demnach nur bis zu 50 Euro im Jahr zulässig. Wenn Oma und Opa die Kinder mit neuer Kleidung ausstatten dürfte es hingegen keine Probleme geben.