Das Jobcenter reagierte mit Sanktionen und strich ihm für drei Monate sämtliche Leistungen. Der Mann zog vor Gericht und bekam Recht. Laut Bundessozialgericht (BSG) war die Eingliederungsvereinbarung nicht rechtens.
Das Jobcenter reagierte mit Sanktionen und strich ihm für drei Monate sämtliche Leistungen. Der Mann zog vor Gericht und bekam Recht. Laut Bundessozialgericht (BSG) war die Eingliederungsvereinbarung nicht rechtens.