Die Auslandskrankenversicherung: ein Muss
Hat man eine Auslandskrankenversicherung, muss man in so einem Fall zwar trotzdem in Vorleistung gehen, bekommt das Geld aber in der Regel von der deutschen Versicherung erstattet. Dafür muss die Rechnung eingereicht und die Notwendigkeit der Behandlung nachgewiesen werden. Es ist also wichtig, sich beim Arzt im Ausland entsprechende Papiere ausstellen zu lassen.
Für Auslandskrankenversicherungen bieten die Versicherer unterschiedliche Verträge an, die allesamt nicht sonderlich teuer sind. Man sollte nicht am falschen Ende sparen, sondern den umfangreichsten Schutz wählen.
Eine Reise kann einzeln versichert werden, was in der Regel 1, – bis 5, – € pro Reisetag kostet.
Viele Versicherer bieten auch Jahresverträge für eine beliebige Anzahl Reisen an, wobei die einzelnen Reisen einen bestimmten Zeitraum (zum Beispiel sechs Wochen) nicht überschreiten dürfen. Es gibt Tarife für weniger als 10, – €. Für Vielreisende ist das sinnvoll. Dauert eine Reise länger als vertraglich vorgesehen, können die zusätzlichen Tage mit einem Pro-Tag-Tarif abgesichert werden.
Reiserücktrittsversicherung: kann, muss aber nicht
Außerdem gibt es Reiseversicherungs-Pakete, in denen weitere Versicherungen für einen teils geringen Aufpreis enthalten sind, wie etwa eine Reiserücktrittsversicherung. Der Einzelpreis richtet sich vor allem nach dem Preis der gesamten Reise und ist bei teuren Reisen entsprechend höher. Es gibt Verträge mit oder ohne Eigenanteil.
Ob sich eine Reiserücktrittsversicherung lohnt, muss jeder für sich entscheiden. Hat man eine Reise für 3.000, – € gebucht und kann sie wegen Krankheit nicht antreten, freut man sich sicher, die Versicherung für 80, – bis 150, – € abgeschlossen zu haben. Andererseits sollte man sich fragen, wie oft dieser Fall eintritt. Denn wer sich vor jeder Reise – vielleicht mehrfach im Jahr – für diese Eventualität versichert, zahlt aller Wahrscheinlichkeit nach mehr an die Versicherung, als er an Verlust hätte, wenn er einmal auf den Kosten sitzen bleibt.
Überflüssige Versicherungen
Definitiv überflüssig ist eine Gepäckversicherung. Die Verträge enthalten fast immer so viele Ausschlussklauseln im Kleingedruckten, dass es fast unmöglich ist, Ersatz zu bekommen. Wird das Gepäck in einem Moment der Unaufmerksamkeit geklaut, wird die Versicherung dem Kunden grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. Im Grunde müsste man sich pausenlos am Gepäck festklammern, damit der Versicherungsschutz nicht verfällt. Daher: Lieber das Geld sparen und im Urlaub für eine Runde Eis ausgeben.
Genauso überflüssig ist die Reisehaftpflicht. Denn die normale Privathaftpflicht, die nahezu jeder hat, deckt auch Schadensfälle auf Reisen ab. Die zusätzliche Versicherung für Reisen ist in aller Regel reine Geldmacherei.
Dasselbe gilt für allerlei weitere kreative Angebote der Versicherer, wie die Sportgeräte-Versicherung, die Reise-Rechtsschutzversicherung (schon die normale Rechtsschutzversicherung braucht kaum jemand) oder die Fahrradversicherung.