Beweislast

Beweislast

Bei Mängeln, die innerhalb des ersten Jahres auftreten muss im Zweifel der Händler nachweisen, dass der Kunde den Mangel selbst verursacht hat, wenn er die Rücknahme verweigern will. Nach mehr als einem Jahr kehrt sich das um – und der Kunde muss beweisen, dass er den Mangel nicht selbst verursacht hat. Da das sehr kompliziert ist, ist man hier leider auch ein Stück weit auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Sonst hilft bei teuren Käufen nur der Rechtsweg.