Da aber nicht jede Forderung berechtigt ist, sollte man den Mahnbescheid genau prüfen – denn man kann ihm auch binnen zwei Wochen schriftlich widersprechen. Das sollte man allerdings wirklich nur dann tun, wenn die Forderung tatsächlich nicht korrekt ist. Anderenfalls wird der Gläubiger vor Gericht ziehen – und da hat man mit dem Widerspruch gegen eine berechtigte Forderung keine Chance.