Vermieter hat falsch berechnet

Vermieter hat falsch berechnet

Der Vermieter hatte die Balkone jeweils zur Hälfte in die Wohnfläche mit einbezogen. Er dürfe sie aber nur zu einem Viertel berücksichtigen, so die Richter. Dadurch sinkt die relevante Fläche und mit ihr der Mietpreis. Im konkreten Berliner Fall: Um fast zehn Quadratmeter.