… kann man natürlich sämtliche Kosten und Gebühren eines reinen Geschäftskontos in voller Höhe von der Steuer absetzen. Bei einem Mischkonto geht das zwar auch, ist aber ungleich komplizierter, weil man minutiös errechnen muss, welche Kosten durch private und welche durch berufliche Buchungen entstanden sind.