Kapitalerträge…

Kapitalerträge...

… sind über die Abgeltungssteuer steuerpflichtig. Dass das nur Gutverdiener betrifft ist allerdings ein Irrtum. Auch auf kleine Zinsbeträge, zum Beispiel auf Sparbücher und Tagesgeld, werden Steuern erhoben. Um vom jährlichen Freibetrag zu profitieren muss man aber selbst aktiv werden.