Arbeiten? Nur mit Zustimmung des Ehemannes!

Arbeiten? Nur mit Zustimmung des Ehemannes!

Heutzutage wird von Frauen erwartet, dass sie Familie und Job problemlos unter einen Hut bekommen. Da erscheint es regelrecht abstrus, dass Frauen bis 1958 nur mit dem Einverständnis des Ehemannes arbeiten gehen durften. Waren Männer der Meinung, dass Frauen ihren Verpflichtungen zuhause nicht mehr genügen nachkamen, konnten sie das Arbeitsverhältnis der Frau ohne deren Zustimmung kündigen.